Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Das Grundgesetz ist entstanden als Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945. Es wurde am 4. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 08.05.1949 durch den Parlamentarischen Rat verabschiedet. Solche Verbrechen durch Rechtsextremisten haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt, z. B. bei der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke am 19.06.2019, beim gescheiterten Anschlag auf die Synagoge in Halle am 19.10.2019, beim Anschlag in Hanau am 19.02.2020, bei dem neun Menschen mit Migrationshintergrund ums Leben kamen.
Unseres Erachtens ist daher eine Erinnerungskultur notwendig, die deutlich macht, dass nur eine starke Demokratie schützt. Als diakonischen Organisation haben wir den Auftrag, hilfsbedürftige Menschen auf der Basis christlicher Werte – wie Nächstenliebe und eine unantastbare Würde eines jeden Lebens – zu betreuen, zu unterstützen und zu schützen unabhängig von „…Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht.“ (Vereinssatzung Schmiedel e.V.).
Unsere Gesellschaft und der Schmiedel e.V. brauchen Menschen, die eine eindeutige Position für Toleranz, die Werte unseres Grundgesetzes, damit die Menschenrechte, für Demokratie und Vielfalt beziehen.
Haben Sie den Mut, rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Äußerungen entgegenzutreten, egal ob im Privaten oder im Beruflichen.
Das Foto von Pfarrer Frank Stefan wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V.