Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die gewählte Dienstnehmervertretung des Schmiedel e.V. Grundlage der Arbeit der MAV ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD).
An deinem Arbeitsplatz sollst du dich wohl fühlen und deine Aufgaben gerne und engagiert angehen können. Die Dienstgemeinschaft in unserer Kirche soll dir Kraft und Hilfe sein.
Zur Erfüllung deiner Aufgaben gibt es Rechte und Pflichten, Dienstvereinbarungen und verschiedene Instrumente zur Entwicklung und Verbesserung der Situation am Arbeitsplatz.
Für diese Ziele setzen wir von der Mitarbeitervertretung des Schmiedel e.V. uns ein.
Natürlich sind wir aber auch bei Fragen in unklaren Situationen und bei Konflikten für dich da und begleiten dich mit Rat und Tat.
Aufgaben der MAV
Nach §35 MVG hat die Mitarbeitervertretung die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle hat sie das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten. Dafür nimmt sie sowohl Beteiligungs- als auch Initiativrechte wahr.
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, trifft sich die MAV zu regelmäßigen Sitzungen. Parallel dazu finden turnusmäßige Treffen mit der Vorständin statt.
Mitarbeitervertretungsgesetz
Im Mitarbeitervertretungsgesetz MVG sind im Paragraph 35 folgende Aufgaben für die MAV benannt:
§ 35 MVG (3) Die Mitarbeitervertretung soll insbesondere
- Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Dienststelle und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dienen,
- dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Dienstvereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden,
- Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen entgegennehmen und, soweit diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinwirken,
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen, einschließlich des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen in der Dienststelle fördern und für eine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung eintreten,
- für die Gleichstellung und die Gemeinschaft in der Dienststelle eintreten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele anregen sowie an ihrer Umsetzung mitwirken,
- die Integration ausländischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern,
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes fördern.
So erreicht ihr uns
Da es zur Zeit keine MAV und auch noch keinen Wahlvorstand gibt, können eure Anliegen nicht bearbeitet werden. Sobald es einen Wahlvorstand bzw. eine neue MAV gibt, werden hier die Kontaktdaten und Sprechzeiten eingestellt.