Ausbildung gut – alles gut!
Diese Form der außerbetrieblichen Ausbildung richtet sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem Ende ihrer Schulzeit oder nach dem Abbruch einer bereits begonnenen Ausbildung keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnten oder einen zusätzlichen Förderbedarf haben.
Gastronomie und Küche – Ausbildungsberufe:
- Köchin/Koch
- Fachpraktiker*in Küche
Ausbildungsinhalte
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
- Arbeitsplanung und Warenwirtschaft
- Hygiene
- Küchen- und Servicebereich
- Anwendung arbeits- und küchentechnischer Verfahren
- Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln, Fisch/Schalen- und Krustentieren, Vorspeisen, Molkereiprodukten, Eiern
- Verarbeitung von Fleisch, Innereien, Wild und Geflügel
- Herstellung von Süßspeisen, Suppen und Saucen, Teigen und Massen
- Anrichten von kalten Platten
Gut zu wissen
- Die Ausbildung entspricht den Vorgaben der aktuellen Ausbildungs- und Rahmenlehrpläne der Kammern.
- Die Auszubildenden profitieren von unserer langjährigen Zusammenarbeit und dem ständigen Austausch mit den zuständigen Berufsschulen.
Vielfältiges Bildungsangebot!
Im Rahmen dieser langjährig bewährten Konzeption bieten wir den Auszubildenden neben der Durchführung einer fachlich qualifizierten Berufsausbildung eine Vielzahl an zusätzlichen schul- und ausbildungsergänzenden Unterstützungsleistungen an, wie beispielsweise
- zusätzlichen Stütz- und Förderunterricht,
- sozialpädagogische Betreuung und Begleitung,
- ggf. Übernahmeoption in eine betriebliche Ausbildung,
- Angebote für überbetriebliche Praktika durch Kooperationsbetriebe der freien Wirtschaft
- ausbildungsbegleitendes Bewerbungstraining,
- aktive Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Rahmenbedingungen der außerbetrieblichen Ausbildung sind, je nach Berufsbild mit einer Dauer bis zu 3 Jahren, im SGB VIII verankert.
Kosten
Die Finanzierung erfolgt in der Regel auch auf der Grundlage des SGB VIII. Weiterhin besteht auch für ausgewählte Berufe die Förderung einer außerbetrieblichen Ausbildung innerhalb der beruflichen Rehabilitation nach SGB IX § 51 SGB IX (in Abstimmung mit den zuständigen Kostenträgern), wenn dies wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Eingliederungserfolges notwendig ist.