Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber die Träger der Eingliederungshilfe verpflichtet, den individuellen Bedarf mit Hilfe eines Instruments zu ermitteln, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert.
Barbara Börkel, eine erfahrene Referentin zum Thema ICF, schulte jüngst die Teamleitungen und Mitarbeitenden der Ambulanten Assistenz gemeinsam mit dem Leitungsteam des Julius-Reuß-Zentrums.